Am 11.3.2026 beschließt die Gemeindevertretung Prisdorf mehrheitlich, dass das Amt Pinnau eine Vorkaufsrechtsatzungsatzung gemäß § 25 Abs. 1 BauGB erarbeiten soll.
Da die Gemeinde formal über alle Grundstückskäufe über den Notar informiert wird, kann diese dann binnen einer Frist von 3 Monaten über die Ausübung entscheiden. Das Amt Pinnau wurde beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf auszuarbeiten.
Es gibt einschränkende Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts:
- Es muss sich um ein unbebautes oder brachliegendes Grundstück handeln.
- Die Vorkaufsrechtsatzung muss ausgewiesene Flächen bezeichnen, für die der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zusteht. Für diese Flächen muss die Gemeinde nachweislich städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen.
- Im Geltungsbereich eines B-Plans müssen diese Flächen vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können. Zusätzlich muss es sich um ein nach § 201a bestimmtes Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt handeln.
Die BbP Fraktion sieht – ebenso wie die Amtsverwaltung – eine solche Satzung kritisch, da sie rechtlich und fachlich anspruchsvoll ist und einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich zieht.
Wir setzen auf ein vertrauliches Miteinander mit den Bürgern, von welchem letztlich alle Einwohner Prisdorf profitieren.
Rolf Schwarz und Uwe Bothe
Bürger bewegen Prisdorf
