In eigener Sache – Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken

Zu Fragen der Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen und den nach heutigen Stand der damit verbundenen Fristen, möchten wir Sie gerne im Folgenden informieren.

Es betrifft die auf privaten Grundstücken verlegten Abwasserleitungen vom Gebäude bis zum Straßenanschluss. In der Regel liegen auf jedem Grundstück 2 Leitungen, die zu unterscheiden sind:

  • Schmutzwasserleitung
  • Niederschlagswasserleitung

Dichtigkeitsprüfung für Schmutzwasserleitungen

Da Prisdorf kein Wasserschutzgebiet ist, gelten folgende Regelungen:

  • Bei einem Neubauvorhaben ist eine Dichtigkeitsprüfung nach Bauabschluss durchzuführen.
  • Nach einer Sanierung, Veränderung oder Erneuerung ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.
  • Eine Erstprüfung an bestehenden Schmutzwasserleitungen ist bis spätestens 2040 durchzuführen.

Dichtigkeitsprüfung für Niederschlagswasserleitungen

Die Regelungen hängen vom Verschmutzungsgrad des eingeleiteten Wassers ab:

  • Bei Einleitung von gering verschmutztem Wasser (z.B. vom Dach) ist keine Dichtigkeitsprüfung erforderlich.
  • Bei Einleitung von normal verschmutztem Wasser (z.B. vom PKW-Stellplatz) ist eine Erstprüfung bis spätestens 2040 durchzuführen.

Details können Sie dem „Amtsblatt Schleswig-Holstein“, Ausgabe Nr. 19 vom 6. Mai 2024 entnehmen. Dieses steht Ihnen in unserem Downloadbereich unter „Infos“ zur Verfügung. Die technische Durchführung beschreibt die DIN 1986-30, die in der DIN vorgeschriebenen Fristen sind in Schleswig-Holstein jedoch abgeändert worden.

Uwe Bothe

Bürger bewegen Prisdorf