Aktuelles aus der Gemeinde:

Aktuelles

In eigener Sache – Was macht der Abwasserzweckverband (azv) für Prisdorf?

Die Gemeinde hat alle Aufgaben der Unterhaltung und Pflege des verrohrten Kanalnetzes zur Ableitung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers dem azv übertragen. Das ist mit der Strom-, Gas- und Wasserversorgung vergleichbar, nur gibt es hier andere Dienstleister.

Das Schmutzwassernetz ist ein gesondertes Leitungssystem, welches das Abwasser zum Klärwerk nach Hetlingen transportiert. Diese Leistung wird dem azv über die Schmutzwassergebühr von jedem Anlieger vergütet. Bemessungsgröße ist der Frischwasserverbrauch in Kubikmetern.

Beim Niederschlagswasser ist es Aufgabe des azv, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser über ein zweites Rohrsystem zu Bilsbek oder Pinnau abzuleiten. Dazu gehört auch die Unterhaltung der Regenrückhaltebecken.

Für Grundstücke, auf denen das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder direkt in einen Graben abgeleitet wird, sind an den azv keine Gebühren zu entrichten. Bei einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme ist im Rahmen der Baugenehmigung für die Art der Entwässerung eine Genehmigung einzuholen. Bemessungsgröße ist die versiegelte Fläche auf den Grundstücken (Dach-, Stellplatz- und Gehwegflächen usw.).

Anlieger, die über Gräben entwässern, fällt mittels Satzung die Aufgabe zu, diese zu pflegen, auch wenn sich die Gräben auf öffentlichen Grund befinden. Liegen Gräben oder Verrohrungen auf privatem Grund, sind diese ebenfalls vom Eigentümer zu unterhalten.

Für die Unterhaltung von Gräben und Verrohrungen, die nicht vom azv oder Anliegern unterhalten werden, ist die Gemeinde über ihren Haushalt der Kostenträger. Diese Kosten werden somit von allen Bürgern über die Steuern bezahlt. Das bedeutet, dass die Bürger die Entsorgung von Niederschlagswasser sowohl über die Niederschlagswassergebühr als auch über Steuergelder bezahlen.

Es ist daher die Aufgabe der Gemeindevertretung, sich für eine saubere Abgrenzung zwischen den Leistungen des azv und dem Leistungsanteil der Gemeinde einzusetzen.

Der azv ist eine kommunale Einrichtung, die keine Gewinne erzielen darf und sich nur über Gebühren finanziert. Er wird über die kommunalen Vertreter in der Verbandsversammlung kontrolliert, die aus ihren Vertretern einen Aufsichtsrat benennen.

Die Gebühren werden pro Gemeinde erhoben und kalkuliert. Überschüsse werden ebenfalls pro Gemeinde nach 3 Jahren durch Gebührenangleichung zurückerstattet. Da einige Unterhaltungsmaßnahmen sich zeitlich verschoben haben, kam es in diesem Jahr gemäß der Gebührenbescheide zu einer Gebührensenkung von 0,79 €/m2 auf 0,37 €/m2. Nach Abschluss der im Hauen erforderlichen Baumaßnahmen ist erwartungsgemäß mit einer Gebührenanpassung zu rechnen.

Die BbP setzt sich dafür ein, dass sich möglichst viele Anlieger an das Niederschlagswassernetz des azv anschließen. Somit verteilen sich die Gesamtkosten des Entsorgungsnetzes auf möglichst viele Zahler, was die die Beiträge eines jeden Einzelnen senkt.

Rolf Schwarz

Bürger bewegen Prisdorf

Aus den Ausschüssen: Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss vom 11.2.2026

Stellplatzsatzung

Prisdorf soll eine sog. Stellplatzsatzung erhalten. Diese regelt verpflichtend, bei Neubauten und baugenehmigungspflichtigen Veränderungen am Gebäude die Anzahl der zu erstellenden Stellplätze auf dem Grundstück. Ziel soll sein, das „Zuparken“ von Straßen in der Gemeinde zu vermeiden.

Der vorgestellte Satzungsentwurf regelt jedoch nicht nur das Parken von Kraftfahrzeugen, es sind darin auch verpflichtende Vorgaben für überdachte Fahrradstellplätze vorhanden. Die Regulierung von Fahrradstellplätzen konnte auf Antrag der BbP-Fraktion aus dem Entwurf gestrichen werden. Derzeit wird seitens des Amtes an einem beschlussfähigen Entwurf gearbeitet.

Auf Antrag von CDU- und BZP-Fraktion soll Prisdorf eine sog. Vorkaufsrechtsatzung bekommen. Diese gestattet der Gemeinde bei Immobilienverkäufen bis max. 8 Wochen nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages diesen anzufechten. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Immobilie zum gleichen Preis an die Gemeinde zu verkaufen.

Wir halten dieses Vorgehen für einen wesentlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers. Dem Beschluss wurde gegen eine Empfehlung des Amtes („Die Einführung eines besonderen Vorkaufsrechts ist rechtlich und fachlich anspruchsvoll sowie mit einem erheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden.“) und gegen die Stimmen der BbP zugestimmt.

Überarbeitung des Flächennutzungsplanes

Auch zu diesem Beschlussvorschlag der BZP-Fraktion erfolgte eine Stellungnahme des Amtsvorstehers. Sinngemäß heißt es darin u.a.:

  • Das geplante Vorhaben ist mit einem erheblichen Kostenaufwand (150.000,- € bis 200.000,- € verbunden.
  • Das Vorhaben erfordert einen erheblichen Zeitaufwand.
  • Das Vorhaben birgt ein hohes Konfliktpotential.
  • Eine geänderte Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, wie von der BZP gefordert, kann im Flächennutzungsplan nicht festgelegt werden.
  • Die Flächennutzungspläne werden seitens des Amtes kontinuierlich angepasst. Weder eine Fortschreibung noch eine Überarbeitung sind erforderlich.

Der Antrag wurde entsprechend der Empfehlung des Amtes abgelehnt.

Sanierung des Niederschlagswasserkanals in der Straße Hauen

Zwischen dem Spielplatz „Vorm Dickenbusch“ und der Einmündung in den „Röhmcken“ soll in diesem Jahr das Regensiel erneuert werden. Das alte Siel liegt im Fußweg und weist mehrere Schadstellen auf. Der Betreiber der Regensiele in der Gemeinde ist der azv. Dieser hat der Gemeinde mitgeteilt, dass das neue Siel aus Kostengründen in der Mitte der Fahrbahn neben dem Schmutzwasserkanal verlegt werden soll. An dem alten Siel sind nur die Häuser auf der Fußwegseite angeschlossen. Die Häuser von der Waldseite entwässern in den Graben.

Der azv hat bei der Gemeinde angefragt, ob diese im Zuge der Arbeiten am Regensiel die Fahrbahn gleich miterneuern möchte, der Hauen wurde vor 73 Jahren als ursprünglicher Feldweg befestigt und asphaltiert.

Hauen auf Höhe der Hausnummer 21 in den 50er Jahren

Später wurde die Straße noch einmal neu asphaltiert. Der Unterbau der Straße entspricht nicht mehr dem heutigen Verkehrsaufkommen mit seinen Belastungen. Das ist erkennbar an den vielen Rissen, insbesondere im Bereich des Grabens vor den Waldgrundstücken. Da die Straße mit 4,75m sehr schmal ist, weichen die Fahrzeuge bei Gegenverkehr auf den Rinnstein aus. Die Folge sind Schäden an der nachgebenden Grabenböschung auf der Waldseite sowie Schäden an der Fahrbahn.

Die BbP setzt sich dafür ein, die Gräben zu verrohren und das in der Straße anfallende Regenwasser über das vom azv neu gebaute Regensiel abzuleiten. Andernfalls wäre neben dem neuen Regensiel im Abstand von ca. 4m ein zweites Entwässerungssystem (Graben) zu erhalten sein, welches von den Anliegern zu pflegen wäre (die Pflege obliegt lt. Satzung derzeit den Anliegern).

Neben diesen Fragen ist auch die Kostenverteilung zwischen dem azv und der Gemeinde zu ermitteln.

Die Niederschrift der Sitzung finden Sie nach Fertigstellung durch das Amt Pinnau im Bereich „Infos“.

Aus der Gemeindevertreterversammlung vom 15.1.2026

Haushaltssperre

Mit der Verschiebung der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026 in der Sitzung der Gemeindevertretung am 3. Dezember 2025 trat per 1. Januar 2026 für die Gemeinde Prisdorf eine Haushaltssperre ein. Diese finanzielle Notmaßnahme schränkt die Ausgaben der Verwaltung ein, um drohende Defizite zu vermeiden oder zu verringern. Die Gemeindevertretung trat aus diesem Grund am 15. Januar 2026 zu einer Sondersitzung zusammen. Am gleichen Tag fand zum gleichen Thema eine Sitzung des Finanzausschusses statt.

Finanzmittel für den Ausbau der Straße Hauen; hier: Antrag der BbP-Fraktion

Ein Antrag der BbP Fraktion, die Erneuerung der Fahrbahn im Rahmen der geplanten Arbeiten am Regensiel durch den azv von 450m auf 300m einzuschränken wurde mehrheitlich abgelehnt. Hier hätte es die Möglichkeit gegeben, im Haushalt 2026 ca. 215.000,- € einzusparen.

Haushaltssatzung 2026

In den Haushaltberatungen wurde im Wesentlichen an dem defizitären Entwurf festgehalten. Auch der BbP-Vorschlag, im Rahmen der Sanierung des Bilsbekraumes die Erneuerung der Lüftungsanlage um ein Jahr zu verschieben, wurde abgelehnt. Lediglich der Vorschlag der BbP, die Haushaltsposition „Schulung“ für die Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder in Höhe von 5.000,- € zu streichen, fand eine Mehrheit. Wir finden es vollkommen unverständlich, dass es trotz zahlreicher Vorschläge samt Haushaltssperre nur möglich war, den Fehlbetrag in Höhe von ca. 1,4 Mio. € gerade mal um 0,36%. zu mindern. Gestiegen ist der Fehlbetrag im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 70%, das ist knapp das 200-fache!

Die Niederschrift der Sitzung finden Sie nach Fertigstellung durch das Amt Pinnau im Bereich „Infos“.

Aus den Ausschüssen: Finanzausschuss vom 19.11.2025

Wesentliche Tagesordnungspunkte dieser Sitzung waren:

Mitteilungen und Eingänge

Der aktuellen Gewerbesteuereinnahmen für 2025 belaufen sich auf 1,17 Mio. €. Der Haushaltsansatz wurde gegen die Stimmen der BbP auf 1,5 Mio. € festgesetzt. Finanzexperten der BbP hatten in den Haushaltsgesprächen 2024 deutlich vor einem derartig hohen Ansatz gewarnt und ihn als unseriös bezeichnet.

Boule Anlage

Dem Plan, eine Boule-Bahn zu am Feuerlöschteich zu errichten, wurde zugestimmt. Die Investition steht aber unter dem Vorbehalt einer Förderung in Höhe von 80% durch die AktivRegion. Ferner sind mögliche Einwände des azv zu klären, dem azv unterliegt die Wartung und Instandhaltung des Regenrückhaltebeckens.

Erneuerung des Niederschlagwassersiels im Hauen

Ein Angebot des azv, sich an der Straßenerneuerung zu beteiligen, wurde intensiv beraten. Hatte man 14 Tage vor dieser Sitzung im Umwelt-, Bau- und Wegeausschusses noch einstimmig (!) beschlossen, den zuständigen Bauingenieur zu einem vor Ort Termin einzuladen, um technische Fragen zu klären, wollte die CDU-Fraktion von diesem Beschluss nun nichts mehr wissen. Der bereits jetzt schon defizitäre Haushalt der Gemeinde wird somit in 2026 um 650.000,- € belastet.

Notfallinfopunkt

Für die Einrichtung eines Notfallinfopunktes prüft die Gemeinde derzeit, ein notwendiges Notstrom-Aggregat von der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen. Die Freiwillige Feuerwehr erhält dafür ein leistungsfähigeres Modell.

Energetische Sanierung des Bilsbekraumes

Seitens der BbP wurde die Frage gestellt, warum man von der Erstellung eines sog. Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Abstand genommen hatte. Dieser wäre für eine 20%ige Förderung Voraussetzung. Dem Bürgermeister war dieser Sachstand nicht vertraut. Es wurde beschlossen, diesen Punkt bis zur Gemeindevertretersitzung am 3.12.2025 zu klären.

Haushaltsplan 2026

Der in der Sitzung vorgestellt Haushaltsplan weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.366.300,- € aus (Ausgaben: 7.440.900,- €, Einnahmen: 6.074.600,‑ €). Im Vorjahr lag das Defizit es noch bei 740.100,- €. Es sollte hier nicht unerwähnt bleiben, dass dank des persönlichen Engagements von Harm Kähler (Amtsvorsteher des Amtes Pinnau), der einen Förderantrag für den Mensaneubau persönlich um Mitternacht in Kiel in den Postkasten des Finanzministeriums gesteckt hat, Prisdorf ungeplante 1.100.000 € Förderung beschert hat. Ohne diese Förderung hätten wir aktuell in 2026 ein Haushaltsdefizit in Höhe von 2.466.300,- €. Siehe hierzu auch unseren Artikel „In eigener Sache“.

Die Niederschrift der Sitzung finden Sie nach Fertigstellung durch das Amt Pinnau im Bereich „Infos“.

Aus den Ausschüssen: Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport vom 12.11.2025

Mensa-Neubau, sie ist fertig!

Am Sonntag, den 9.11.2025 fand die Einweihungsfeier der Mensa für geladene Gäste statt. Auch wenn das Thema Leckage noch nicht ganz abgeschlossen ist, ist das Bauvorhaben hiermit vollendet. Die Mensa ermöglicht es nun der Schule, die Aula wieder frei zu nutzen. Wir wünschen besonders den Kindern zukünftig guten Appetit!

Flüchtlingswohnungen

Derzeit bewohnen 14 Personen das Gebäude in der Hauptstraße 67, im Hudenbarg ist derzeit nur das OG belegt.

Boule Bahn

Die Errichtung einer Boule Bahn in Prisdorf leidet aktuell noch unter einer Standortfindung. Das Projekt soll 2027 in Angriff genommen werden.

Notfallinfopunkt

Im Ausschuss wurde über die Ausstattung mit einem Notstromaggregat beraten. Es zeichnet sich eine Lösung ab, bei der das Gerät der Feuerwehr durch die Gemeinde genutzt werden kann, wobei die Feuerwehr dann mit einem neuen Gerät ausgestattet würde. Dieses wäre dann zu denen der Nachbargemeinden kompatibel und unterstützte im Bedarfsfall eine Kopplung mit diesen.

Die Niederschrift der Sitzung finden Sie nach Fertigstellung durch das Amt Pinnau im Bereich „Infos“.