Stellplatzsatzung
Prisdorf soll eine sog. Stellplatzsatzung erhalten. Diese regelt verpflichtend, bei Neubauten und baugenehmigungspflichtigen Veränderungen am Gebäude die Anzahl der zu erstellenden Stellplätze auf dem Grundstück. Ziel soll sein, das „Zuparken“ von Straßen in der Gemeinde zu vermeiden.
Der vorgestellte Satzungsentwurf regelt jedoch nicht nur das Parken von Kraftfahrzeugen, es sind darin auch verpflichtende Vorgaben für überdachte Fahrradstellplätze vorhanden. Die Regulierung von Fahrradstellplätzen konnte auf Antrag der BbP-Fraktion aus dem Entwurf gestrichen werden. Derzeit wird seitens des Amtes an einem beschlussfähigen Entwurf gearbeitet.
Vorkaufsrechtsatzung
Auf Antrag von CDU- und BZP-Fraktion soll Prisdorf eine sog. Vorkaufsrechtsatzung bekommen. Diese gestattet der Gemeinde bei Immobilienverkäufen bis max. 8 Wochen nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages diesen anzufechten. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Immobilie zum gleichen Preis an die Gemeinde zu verkaufen.
Wir halten dieses Vorgehen für einen wesentlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers. Dem Beschluss wurde gegen eine Empfehlung des Amtes („Die Einführung eines besonderen Vorkaufsrechts ist rechtlich und fachlich anspruchsvoll sowie mit einem erheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden.“) und gegen die Stimmen der BbP zugestimmt.
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes
Auch zu diesem Beschlussvorschlag der BZP-Fraktion erfolgte eine Stellungnahme des Amtsvorstehers. Sinngemäß heißt es darin u.a.:
- Das geplante Vorhaben ist mit einem erheblichen Kostenaufwand (150.000,- € bis 200.000,- € verbunden.
- Das Vorhaben erfordert einen erheblichen Zeitaufwand.
- Das Vorhaben birgt ein hohes Konfliktpotential.
- Eine geänderte Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, wie von der BZP gefordert, kann im Flächennutzungsplan nicht festgelegt werden.
- Die Flächennutzungspläne werden seitens des Amtes kontinuierlich angepasst. Weder eine Fortschreibung noch eine Überarbeitung sind erforderlich.
Der Antrag wurde entsprechend der Empfehlung des Amtes abgelehnt.
Sanierung des Niederschlagswasserkanals in der Straße Hauen
Zwischen dem Spielplatz „Vorm Dickenbusch“ und der Einmündung in den „Röhmcken“ soll in diesem Jahr das Regensiel erneuert werden. Das alte Siel liegt im Fußweg und weist mehrere Schadstellen auf. Der Betreiber der Regensiele in der Gemeinde ist der azv. Dieser hat der Gemeinde mitgeteilt, dass das neue Siel aus Kostengründen in der Mitte der Fahrbahn neben dem Schmutzwasserkanal verlegt werden soll. An dem alten Siel sind nur die Häuser auf der Fußwegseite angeschlossen. Die Häuser von der Waldseite entwässern in den Graben.
Der azv hat bei der Gemeinde angefragt, ob diese im Zuge der Arbeiten am Regensiel die Fahrbahn gleich miterneuern möchte, der Hauen wurde vor 73 Jahren als ursprünglicher Feldweg befestigt und asphaltiert.

Hauen auf Höhe der Hausnummer 21 in den 50er Jahren
Später wurde die Straße noch einmal neu asphaltiert. Der Unterbau der Straße entspricht nicht mehr dem heutigen Verkehrsaufkommen mit seinen Belastungen. Das ist erkennbar an den vielen Rissen, insbesondere im Bereich des Grabens vor den Waldgrundstücken. Da die Straße mit 4,75m sehr schmal ist, weichen die Fahrzeuge bei Gegenverkehr auf den Rinnstein aus. Die Folge sind Schäden an der nachgebenden Grabenböschung auf der Waldseite sowie Schäden an der Fahrbahn.
Die BbP setzt sich dafür ein, die Gräben zu verrohren und das in der Straße anfallende Regenwasser über das vom azv neu gebaute Regensiel abzuleiten. Andernfalls wäre neben dem neuen Regensiel im Abstand von ca. 4m ein zweites Entwässerungssystem (Graben) zu erhalten sein, welches von den Anliegern zu pflegen wäre (die Pflege obliegt lt. Satzung derzeit den Anliegern).
Neben diesen Fragen ist auch die Kostenverteilung zwischen dem azv und der Gemeinde zu ermitteln.
Die Niederschrift der Sitzung finden Sie nach Fertigstellung durch das Amt Pinnau im Bereich „Infos“.
