Die Gemeinde hat alle Aufgaben der Unterhaltung und Pflege des verrohrten Kanalnetzes zur Ableitung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers dem azv übertragen. Das ist mit der Strom-, Gas- und Wasserversorgung vergleichbar, nur gibt es hier andere Dienstleister.
Das Schmutzwassernetz ist ein gesondertes Leitungssystem, welches das Abwasser zum Klärwerk nach Hetlingen transportiert. Diese Leistung wird dem azv über die Schmutzwassergebühr von jedem Anlieger vergütet. Bemessungsgröße ist der Frischwasserverbrauch in Kubikmetern.
Beim Niederschlagswasser ist es Aufgabe des azv, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser über ein zweites Rohrsystem zu Bilsbek oder Pinnau abzuleiten. Dazu gehört auch die Unterhaltung der Regenrückhaltebecken.
Für Grundstücke, auf denen das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder direkt in einen Graben abgeleitet wird, sind an den azv keine Gebühren zu entrichten. Bei einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme ist im Rahmen der Baugenehmigung für die Art der Entwässerung eine Genehmigung einzuholen. Bemessungsgröße ist die versiegelte Fläche auf den Grundstücken (Dach-, Stellplatz- und Gehwegflächen usw.).
Anlieger, die über Gräben entwässern, fällt mittels Satzung die Aufgabe zu, diese zu pflegen, auch wenn sich die Gräben auf öffentlichen Grund befinden. Liegen Gräben oder Verrohrungen auf privatem Grund, sind diese ebenfalls vom Eigentümer zu unterhalten.
Für die Unterhaltung von Gräben und Verrohrungen, die nicht vom azv oder Anliegern unterhalten werden, ist die Gemeinde über ihren Haushalt der Kostenträger. Diese Kosten werden somit von allen Bürgern über die Steuern bezahlt. Das bedeutet, dass die Bürger die Entsorgung von Niederschlagswasser sowohl über die Niederschlagswassergebühr als auch über Steuergelder bezahlen.
Es ist daher die Aufgabe der Gemeindevertretung, sich für eine saubere Abgrenzung zwischen den Leistungen des azv und dem Leistungsanteil der Gemeinde einzusetzen.
Der azv ist eine kommunale Einrichtung, die keine Gewinne erzielen darf und sich nur über Gebühren finanziert. Er wird über die kommunalen Vertreter in der Verbandsversammlung kontrolliert, die aus ihren Vertretern einen Aufsichtsrat benennen.
Die Gebühren werden pro Gemeinde erhoben und kalkuliert. Überschüsse werden ebenfalls pro Gemeinde nach 3 Jahren durch Gebührenangleichung zurückerstattet. Da einige Unterhaltungsmaßnahmen sich zeitlich verschoben haben, kam es in diesem Jahr gemäß der Gebührenbescheide zu einer Gebührensenkung von 0,79 €/m2 auf 0,37 €/m2. Nach Abschluss der im Hauen erforderlichen Baumaßnahmen ist erwartungsgemäß mit einer Gebührenanpassung zu rechnen.
Die BbP setzt sich dafür ein, dass sich möglichst viele Anlieger an das Niederschlagswassernetz des azv anschließen. Somit verteilen sich die Gesamtkosten des Entsorgungsnetzes auf möglichst viele Zahler, was die die Beiträge eines jeden Einzelnen senkt.
Rolf Schwarz
Bürger bewegen Prisdorf
