Aus der gemeinsamen Gemeindevertreterversammlung mit Kummerfeld vom 26.3.2024

Mensaneubau

n einer gemeinsamen Versammlung trafen sich zum genannten Termin die Gemeindevertreter von Kummerfeld und Prisdorf in der Bilsbekschule, einziges Thema: Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse und die Aufhebung des haushaltsrechtlichen Sperrvermerkes. Mit der Aufhebung des Sperrvermerkes werden die Haushaltmittel für den Neubau in Höhe von 1,8 Mio € freigegeben, die Vergabe der Bauleistungen ist freigegeben, sie stellt quasi den Baubeginn dar.

Die Abstimmung der Entscheidung erfolgte getrennt für die Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf durch die jeweiligen Gemeindevertreter.

In der Beurteilung der Sachlage war man sich uneinig. Während Prisdorfer Vertreter von SPD, BZP und BbP basierend auf der lückenhaften Information über Baudetails eine Verschiebung um 14 Tage befürworteten, waren die Kummerfelder Gemeindevertreter einstimmig mit den bereitgestellten Informationen zufrieden, ebenso die CDU-Fraktion aus Prisdorf. Der Architekt war – entgegen der Erwartungen – nicht anwesend. Ein Antrag auf Verschiebung für den Erhalt mehrfach angefragter Informationen wurde abgelehnt.

Der Freigabe der Kummerfelder und Prisdorfer Haushaltmittel wurde anschließend zugestimmt.

Wir meinen:

Nach intensiven Bemühungen des überfraktionellen Arbeitskreises konnten die geplanten Baukosten von 4,2 Mio € auf das Planziel von max. 3,6 Mio € reduziert werden, das ist gut!

Aber Fragen, die seitens unserer Gemeindevertreter mehrfach an den Bürgermeister gerichtet wurden, bleiben unbeantwortet.

Laut Aussage des Bürgermeisters sollten 22 Gewerke ausgeschrieben sein, laut Beschlussvorlage waren es aber nur 21.

Eine endgültige Auswertung durch den Architekten liegt noch nicht vor. Seine Aufgabe ist es zu prüfen, ob das, was er angefragt hat, auch angeboten wurde. Der Architekt stand bis jetzt für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.

3 angefragte Angebote liegen noch nicht vor, deren Ergebnis wurde „hochgerechnet“. So liegt z.B. kein Angebot für die Erdarbeiten vor, trotzdem soll mit dem Bau begonnen werden.

Es konnte keinem Gemeindevertreter vermittelt werden, welche Leistungen aufgrund der Kosteneinsparung reduziert werden.

Für die BbP sind damit die Voraussetzungen für eine Entscheidung zum Baubeginn nicht gegeben.

Das Risiko für eine versteckte Kostenerhöhung ist unseres Erachtens zu hoch. Eine geplante Informationsveranstaltung mit dem Architekten hätte kurzfristig stattfinden können. Nur ein vollständig durchgeplantes Bauvorhaben ist Voraussetzung für die Einhaltung des Haushaltsbudgets und Einhaltung des geplanten Fertigstellungstermins im März 2025!