KOMMUNALPOLITISCHES PROGRAMM

der Freien Wählervereinigung
Bürger bewegen Prisdorf (BbP)

Hinweis: Der besseren Lesbarkeit wegen verwendet dieses Kommunalpolitische Programm
im Folgenden jeweils nur die männliche Bezeichnung von Personen, Ämtern, Mandaten usw. Gemeint ist aber in jedem Falle sowohl die männliche als auch die weibliche Bezeichnung gleichermaßen.

Die Freie Wählervereinigung

Bürger bewegen Prisdorf (BbP)
– im Folgenden „BbP“ genannt –

ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Prisdorf in Form einer Wählergruppe nach dem Gesetz über Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) in der jeweils gültigen Fassung und zwar ohne Unterschied nach der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, die gewillt sind, aktiv oder fördernd bei der Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Prisdorf mitzuwirken. Sie verteten die Wählerinnen und Wähler in der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in der Gemeinde durch die Entsendung verantwortungsbewusster und mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertrauter Bürgerinnen und Bürger.

Die BbP verfolgt ihre Ziele im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und unabhängig von Parteien und anderen Wählergruppen.

Wir setzen uns vor allem ein:

  • für eine bürgernahe, uneigennützige und ehrliche Politik durch sachliche Informationen und Diskussionen über alle unser Dorf betreffenden Fragen
  • für eine hohe Lebensqualität in unserem Dorf in einem ausgewogenen Verhältnis von Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe
  • für ein leistungsfähiges und qualifiziertes Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebot von der Krippe bis zum Ende der Grundschulzeit
  • für ein ausgewogenes Freizeitangebot und eine nachhaltige Sportförderung
  • für eine kreative, lebendige und zeitgemäße Jugend- und Seniorenarbeit
  • für eine umsichtig-bedarfsorientierte und nachhaltige Förderung der Infrastruktur
  • für eine gesunde, gerechte und transparente Haushaltspolitik
  • für die Einhaltung und Fortschreibung des Landschaftsplanes mit dem Grundsatz für
    Schutz und Pflege ökologischer Flächen, keine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet
    und Schutz von ortsprägenden Gebäuden und Einrichtungen und für den nachhaltigen
    Erhalt des dörflichen Charakters